Kostenvoranschlag
Sollten die Kosten den o. g. genannten Betrag von 1.500 EUR übersteigen, bitten wir vorab um Zusendung eines Kostenvoranschlags samt Fotos zur Prüfung. Für eventuell entstandene Folgeschäden bitten wir ebenfalls um Einreichung entsprechender Kostenvoranschläge und Schadenfotos.
Bitte ergreifen Sie gleichzeitig alle Maßnahmen, um weitere Schäden zu vermeiden!
Schadenminderungsmaßnahmen
Reine Schadenminderungsmaßnahmen wie z. B. notwendige Trocknungen sind vom Versicherungsnehmer zu veranlassen und können ohne Rücksprache mit uns ergriffen werden.
Selbstbeteiligung
Wir weisen darauf hin, dass ein ggfs. vereinbarter Selbstbehalt bei Regulierung in Abzug gebracht wird.
Beachten Sie gerne auch unsere allgemeinen Hinweise "Richtiges Verhalten im Schadensfall".