Hiermit informieren wir Sie über die aktuelle Treuhänderanpassung in der Haftpflichtversicherung.
Im Zuge der Ermittlungen zur Schadenhäufigkeit sowie der durchschnittlichen Schadenzahlungen hat ein vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) eingesetzter unabhängiger Treuhänder gestiegene Schadenaufwendungen im Rahmen der Haftpflichtversicherung feststellen müssen.
Damit Sie und Ihre Kunden mit unserem erstklassigen Privathaftpflichtkonzept weiterhin gelassen bleiben können, passen wir die Beiträge – gemäß unserer Beitragsanpassungsklausel der Allgemeinen Bedingungen für die Haftpflichtversicherung – an.
Sowohl für die Privat- als auch die Tierhalterhaftpflichtversicherung im Bestand der DOMCURA ergibt sich eine einheitliche Erhöhung des Beitrages um 5 % zur kommenden Hauptfälligkeit – beginnend ab Juli.
Unsere gemeinsamen Kunden informieren wir auf der Rechnungsrückseite über die geplante Anpassung. Wie dies konkret aussieht, haben wir Ihnen zur Information hier verlinkt. Das Neukundengeschäft ist nicht betroffen.
Außerordentliches Kündigungsrecht
Aufgrund der Beitragserhöhung besteht für Ihre Kunden ein außerordentliches Kündigungsrecht. Innerhalb eines Monats nach Erhalt des Schreibens kann der Vertrag mit sofortiger Wirkung, frühestens jedoch zu dem Zeitpunkt, zu dem die Beitragserhöhung wirksam wird, gekündigt werden.